Entsprechend des Trägervertrages mit der Stadt Bad Iburg (§ 8, Abs. 3) gelten grundsätzlich die Aufnahmekriterien des Trägers, z.B.
- Alter der Kinder (Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz)
- Soziales Umfeld der Familie/der/des Sorgeberechtigten
- Besondere soziale Härten wie Alleinerziehende, Krankheit der Sorgeberechtigten, Aufnahme von Kindern mit Migrationshintergrund, Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
- Erwerbstätigkeit der/des Sorgeberechtigten
- Wohnort innerhalb der Stadt Bad Iburg.