Entsprechend des Trägervertrages mit der Stadt Bad Iburg (§ 8, Abs. 3) gelten grundsätzlich die Aufnahmekriterien des Trägers, z.B.

  • Alter der Kinder (Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz)
  • Soziales Umfeld der Familie/der/des Sorgeberechtigten
  • Besondere soziale Härten wie Alleinerziehende, Krankheit der Sorgeberechtigten, Aufnahme von Kindern mit Migrationshintergrund, Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
  • Erwerbstätigkeit der/des Sorgeberechtigten
  • Wohnort innerhalb der Stadt Bad Iburg.